Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen „Game Night" Kerpen GmbH – Stand März 2023
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Game Night Kerpen GmbH (nachfolgend: „Game Night") und allen Spielgästen/Besuchern der Game Night-Spielhalle in Kerpen Sindorf.
Andere als diese Nutzungsbedingungen bestehen nicht. Individualvereinbarungen mit Spielgästen werden nicht getroffen; soweit – abweichend hiervon – Individualvereinbarungen bestehen, haben diese Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
§ 2 Teilnahme am Spielbetrieb
Am Spielbetrieb in der von Game Night betriebenen Vergnügungsstätte in der Kerpener Str. 179, 50170 Kerpen, können – im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des Gebäudes – volljährige und damit geschäftsfähige Personen teilnehmen. Game Night übt in den zum Betrieb ihrer Einrichtungen genutzten Räumen das Hausrecht aus und behält sich vor, einzelne Personen vom Spielbetrieb auszuschließen. Der Ausschluss vom Spielbetrieb bedarf keiner Begründung. Game Night behält sich ferner vor, in begründeten Einzelfällen Hausverbote auszusprechen.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen Minderjährige nur mit Einwilligung und Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter (i. d. R. ihrer Eltern) oder einer erziehungsberechtigten Person die Vergnügungsstätte betreten und am Spielbetrieb teilnehmen. Die Erteilung der Einwilligung ist auf Verlangen nachzuweisen.
Game Night und die Mitarbeiter sind berechtigt, von Spielgästen einen Altersnachweis zu verlangen, insbesondere zur Kontrolle der Regelungen in § 3.
§ 3 Zugangsbeschränkung und Öffnungszeiten
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten hängen im Eingangsbereich aus und sind im Internet abrufbar.
Ab 20:00 Uhr ist Minderjährigen unter 18 Jahren der Zugang und Aufenthalt nicht mehr gestattet. Etwa eine viertel Stunde vor 20:00 Uhr erfolgen Durchsagen durch das Personal und die minderjährigen Besucher werden gebeten, die Game Night-Einrichtung zu verlassen.
§ 4 Nutzung der Spielautomaten und Game Floor-Räume; Schadensersatz bei vorsätzlicher Beschädigung
Die Spielautomaten und Game Floor-Räume bei Game Night werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Automaten und der Einrichtung der Räume der Game Night wird zwingend vorausgesetzt. Die Besucher sind angehalten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen, um das Spielerlebnis für alle Besucher nicht zu beeinträchtigen. Game Night weist darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollte ein Spielautomat/Game Floor aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 250 Euro fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Insbesondere bei Nutzung der Game Floor-Räume ist darauf zu achten, dass andere Spieler nicht behindert/geschädigt werden. Konstruktionsbedingt kann es zu Höhenunterschieden im Boden im Rahmen von 1–2 cm kommen. Diese lassen sich nicht vermeiden, so dass hier besonders darauf zu achten ist, um nicht zu stolpern. Die Spieler werden gesondert vor Benutzung nochmals auf die Stolpergefahren hingewiesen und versichern, sich umsichtig zu verhalten und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte zu sein.
§ 5 Guthabenkarten
Zur Teilnahme am Spiel und zur Aktivierung der einzelnen Spielgeräte benötigen Spielgäste eine Guthabenkarte. Diese Guthabenkarte kann an den Verkaufsautomaten oder den beiden mit Personal besetzten Kassen erworben werden.
Das eingezahlte Geld wird in Punkte umgerechnet und auf der Guthabenkarte in Punkten gespeichert. Der hierfür geltende Umrechnungsschlüssel ist dem Kassenautomaten zu entnehmen / an den Kassen sichtbar notiert und auf den Kassenbons nach Aufladung ersichtlich.
Mit dem sodann auf der Guthabenkarte abgespeicherten Punkteguthaben können die einzelnen Spiele aktiviert werden. Zur Teilnahme an unterschiedlichen Spielen wird eine unterschiedliche Menge an Punkten von der Guthabenkarte abgebucht. Die jeweils einzusetzenden Punkte sind an jedem Spielautomaten einzeln ausgewiesen.
Eine Rückbuchung des auf der Guthabenkarte gespeicherten Punkteguthabens in Bargeld („Rückumtausch") ist ausgeschlossen. Ein nicht verbrauchtes Punkteguthaben verbleibt auf der Karte und kann bei zukünftigen Spielvorgängen verbraucht werden.
Die Guthabenkarte ist nicht personengebunden und übertragbar. Mit dem auf eine Karte aufgebuchten Punkteguthaben können daher auch andere Personen spielen. Jeder Spielgast ist verpflichtet, seine Guthabenkarte sorgfältig aufzubewahren.
Game Night haftet nicht bei einem Verlust der Karte. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Guthabenkarte ohne Zutun von Game Night so beschädigt wird, dass diese ihre Brauchbarkeit verliert, etwa weil sie physisch beschädigt oder ihre Lesbarkeit eingeschränkt oder aufgehoben ist.
Die Guthabenkarte ist wiederverwendbar. Nach Verbrauch eines Punkteguthabens können durch Bargeldeinzahlung/Aufbuchung über die zur Verfügung gestellten Automaten weitere Punkteguthaben aufgebucht werden.
Nicht verbrauchte Punkteguthaben verjähren in einer Frist von drei Jahren nach Aufbuchung des Punkteguthabens. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das nicht verbrauchte Punkteguthaben aufgebucht wurde, sogenannte Regelverjährung.
§ 6 Bonus bei Aufladung Karten
Bei Aufladung der Spielkarten gewährt Game Night Boni entsprechend nachfolgender Staffelung. Für den Erwerb einer Spielkarte wird ein Betrag von 1 € fällig.
| Credits | Inklusive | Preis |
|---|---|---|
| 35 Credits (Player One) | — | 14,95 € |
| 75 Credits (Couple) | inkl. 3 Freispiele | 29,95 € |
| 180 Credits (Multiplayer) | inkl. 10 Freispiele | 59,95 € |
| 444 Credits (VIP) | inkl. 20 Freispiele | 119,95 € |
§ 7 Keine Gewinne an den Spielgeräten
Die von Game Night bereitgestellten Automaten und Spiele dienen ausschließlich der Unterhaltung. Beim Spiel an diesen Geräten können Geldgewinne nicht erzielt werden. Insbesondere erfolgt weder eine Gutschrift von Punkten oder anderen vergleichbaren Einheiten auf den zur Aktivierung des jeweiligen Spiels benötigten Guthabenkarten. Die Guthabenkarten dienen ausschließlich der Bezahlung des einzelnen Spielvorgangs.
Teilweise können an ausgewählten Automaten „Tickets" erspielt werden. Diese können in Preise eingetauscht werden. Die einzutauschenden Preise sind im Kassenbereich ersichtlich.
Bei Zeitspielkarten können keine Tickets erspielt werden.
Greifautomaten sind vom Zeitspiel ausgeschlossen.
§ 8 Haftung; Vorsicht bei gesundheitlichen Einschränkungen
Bei Unfällen oder Verletzungen und daraus resultierenden Schäden bei Besuchern / Nutzern, welche durch die Benutzung der Spielautomaten oder einer der 4 „Game Floor"-Räume hervorgerufen werden, übernimmt Game Night keine Haftung für fahrlässiges Verhalten. Die Teilnahme am Spiel erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Haftung der Game Night für Schäden, die nicht Körper- oder Personenschäden sind, sowie die Haftung für durch Game Night oder durch deren Personal verursachte Schäden, ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen! Achten Sie auf Ihre Wertsachen und lassen diese nicht unbeaufsichtigt stehen!
Im Kassenbereich sind Spinte aufgestellt. Diese sind kameraüberwacht.
Spieler/Besucher mit Epilepsie werden gebeten, vorher ärztlich prüfen zu lassen, ob eine Teilnahme am Spielbetrieb für sie möglich ist. Game Night übernimmt keine Haftung, sollte es bei Nutzung der Automaten/Spiele/Game-Floor-Räume zu einem Anfall kommen. In der Halle wird Musik gespielt, die Automaten geben ebenfalls teils laute Geräusche von sich, zusätzlich kann es zu stroboskopartiger Beleuchtung kommen.
§ 9 Speisen und Getränke / Alkohol und Drogen
Das Mitbringen sowie der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen in den Räumlichkeiten der Game Night ist ohne vorherige und schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
Für das Mitbringen von eigenen Getränken und/oder Speisen behält sich Game Night das Recht vor, eine sogenannte Verzehrpauschale in angemessener Höhe (mindestens jedoch von 5,00 Euro) pro Gast mit eigenen Lebensmitteln zu verlangen.
Der Verzehr erworbener Getränke vor Ort ist nur im Lounge-Bereich gestattet.
Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht in der kompletten Spielhalle Alkoholverbot.
Genauso herrscht in der kompletten Anlage absolutes Rauchverbot.
Die Benutzung der 4 Räume mit „Game Floor" ist unter Alkohol- und Drogeneinfluss strikt untersagt. Das Betreten und die Benutzung der „Game Floor"-Räume ist nur mit festem Schuhwerk erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung oder für den Fall, dass ein Nutzer unter Drogeneinfluss steht, führt dies ohne mündliche Abmahnung zur Kündigung des Benutzervertrages sowie zum Verweis aus der Vergnügungsstätte. Die Besucher haben den Anweisungen von Game Night und deren Mitarbeitern Folge zu leisten.
§ 10 Kameraüberwachung und Social Media; Fotos
Der gesamte Spielbereich, der Kassenbereich und die Game Floors sind aus Sicherheitsgründen kameraüberwacht. Die Aufzeichnung erfolgt DSGVO-konform, eine Speicherung erfolgt nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen. Nach Zweckerreichung werden die Daten gelöscht.
Teilweise werden an bestimmten Automaten während des Spielvorgangs Fotos gemacht. Die Bilder werden nicht gespeichert und spätestens zum Feierabend hin aus den Zwischenspeichern auch gelöscht. An besagten Automaten sind nochmals extra Hinweise auf das Anfertigen von Fotos angebracht.
Game Night verpflichtet sich, keine Aufnahmen und Videos von Nutzern der Vergnügungsstätte auf Social Media zu verbreiten, es sei denn, der jeweilige Spielende stimmt ausdrücklich zu.
Das Fertigen von Foto- und/oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist innerhalb der kompletten Anlage ohne ausdrückliche Genehmigung von Game Night untersagt!
§ 11 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Regelung dieser Nutzungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das Gesetz.
§ 12 Anzuwendendes Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Game Night ist Kerpen.
